AGB | MEET GERMANY COMMUNITY

1. Vertragspartner und Gegenstand des Vertrages

1.1. MEET GERMANY ist eine eingetragene Marke der Event Destinations GmbH und MEET EUROPE ist eine Marke der Event Destinations GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Tanja Schramm, Heinrich-Heine-Platz 10 in 10179 Berlin (nachfolgend werden beide Marken unter „MEET GERMANY“ zusammengefasst). Gegenstand dieses Vertrages ist die Mitgliedschaft des Vertragspartners (nachfolgend „Kunde“) in dem B2B Netzwerk der Eventbranche (nachfolgend „Community“). Das Ziel von MEET GERMANY ist die Netzwerktätigkeit wie Vernetzung und Darstellung der Leistungen und Angebote der Kunden (digital & analog), Förderung des Wissenstransfers, Bündelung des vertrieblichen Potentials von Kunden und sonstigen Partnern von MEET GERMANY, Planung und Durchführung von gemeinsamen Aktionen und Events sowie Erhöhung des Bekanntheitsgrades von MICE & Business Travel Destinationen.

1.2. Vertragsbeziehungen über Mitgliedschaften in der Community kommen ausschließlich zwischen dem Vertragspartner und MEET GERMANY zustande.

1.3. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Unternehmer ist nach § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Geltungsbereich und Mitgliedschaftsrechte

2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen vertraglichen Beziehungen über eine Mitgliedschaft bei MEET GERMANY. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden auch bei Kenntnisnahme des Verwenders nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird bei Vertragsschluss ausdrücklich zugestimmt. Diese AGB gelten selbst dann, wenn die vertragsgegenständlichen Leistungen unter entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners vorbehaltlos ausgeführt werden. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt. Änderungen, Ergänzungen und mündliche Vereinbarungen durch die Geschäftsführung oder durch Erklärungen anderer Personen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich durch eine vertretungsberechtigte Person bestätigt werden.

2.2. Berechtigt zur Mitgliedschaft sind natürliche Personen und Unternehmen.

3. Technischer Ablauf zum Vertragsschluss/Vertragssprache

3.1. Die Darstellung des Angebotes von MEET GERMANY stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Mit Unterzeichnung oder Absendung eines Mitgliedsantrages per Internet, Fax, Telefon oder E-Mail gibt der Vertragspartner ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft bei MEET GERMANY ab. MEET GERMANY behält sich vor das Angebot des Vertragspartners innerhalb einer Frist von 14 Tagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch Bestätigung des Mitgliedsantrages durch MEET GERMANY. Sollte MEET GERMANY den Antrag nicht innerhalb dieser Frist annehmen, so ist der Vertragspartner an seinen Antrag nicht mehr gebunden.

3.2. Information über die technischen Schritte zum Vertragsschluss

Der Vertragspartner kann auf der Internetseite von MEET GERMANY einen Mitgliedsantrag ausfüllen. Mitglied kann nur werden, wer die Werte von MEET GERMANY teilt und im Bereich der Eventbranche tätig ist. Am Ende der Seite klickt der Vertragspartner den Button „Jetzt kostenpflichtig buchen“. Anschließend öffnet sich eine Seite, welche die Bestellung des Vertragspartners bestätigt. Die Annahme durch den Verkäufer erfolgt nach Maßgabe der Ziffer 3.1.

3.3. Der Vertragstext wird ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Der Vertragspartner kann den Vertragstext abspeichern, indem er durch die Funktion seines Browsers „Speichern unter“ die betreffende Internetseite auf seinem Computer sichert. Durch die Druckfunktion seines Browsers hat er zudem die Möglichkeit, den Vertragstext auszudrucken.

3.4. Vor verbindlicher Abgabe seiner Bewerbung über das Online-Bestellformular kann der Vertragspartner seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.

4.Vertragsgegenstand und Zusatzleistungen

4.1. Gegenstand des Vertrages ist die Mitgliedschaft in der von MEET GERMANY organisierten Community sowie die je nach vereinbarten weiteren Leistungen. Die zu einem Tarif gehörenden Leistungen von MEET GERMANY ergeben sich aus den FACT SHEETS, welche Gegenstand des Vertrages sind. Durch die Community sollen die Kunden von MEET GERMANY miteinander in Kontakt gebracht werden, um die Beziehungen von Mitgliedern der Eventbranche zu stärken.

4.2. MEET GERMANY bietet zusätzlich zur Mitgliedschaft weitere Leistungen aus dem Bereich Event, Marketing und PR sowie Vermittlung an. Soweit Leistungen in dem von dem Mitglied gewählten Tarif nicht enthalten ist, kann die von MEET GERMANY angebotene Leistung durch zusätzlichen Vertragsabschluss beauftragt werden.

4.3. MEET GERMANY bietet die Vermittlung ausgewählter Produkte und/oder Leistungen von strategischen Partnern zur Unterstützung des Vertragspartners an. Im Falle der Vermittlung von Leistungen wird ein Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Dritten begründet. Darauf bezogene Leistungen sind unmittelbar zwischen diesen Parteien zu erbringen. Soweit MEET GERMANY in diesem Zusammenhang Leistungen erbringt, handelt es sich ausschließlich um Dienstleistungen für den Kunden, ohne dass hierdurch eigene vertragliche Pflicht gegenüber dem Dritten begründet wird. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Dritten gelten die AGB des Dritten. Der Kunde verpflichtet sich MEET GERMANY von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer Vermittlung von MEET GERMANY an den Kunden beruhen.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1. Der Kunde und MEET GERMANY sind sich einig darin, dass MEET GERMANY ihre Leistungen nur dann ordnungsgemäß erbringen kann, wenn der Kunde MEET GERMANY im notwendigen Umfang unterstützt. Insofern wird der Kunde MEET GERMANY alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen zugänglich machen. Der Kunde trägt die Kosten für den Aufwand, falls Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von MEET GERMANY wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

5.2. Der Kunde stellt MEET GERMANY alle für die Durchführung des Vertrages notwendigen Vorlagen, Informationen, Daten, Bild-, Ton-, Text- oder andere Materialien und Dateien (nachfolgend „Unterlagen“) unentgeltlich zur Verfügung.

5.3. Sofern zur Leistungserbringung von MEET GERMANY Bild-, Ton-, Text- oder andere Materialien durch den Kunden zur Verfügung zu stellen sind, sind diese in einem gängigen, unmittelbar verwendbarem, möglichst digitalen Format an MEET GERMANY zu übermitteln. Ist eine Konvertierung des von den Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, übernimmt dieser Kunde die hiermit verbundenen Kosten und Aufwendungen.

5.4. Der Kunde garantiert, dass MEET GERMANY mit der Bereitstellung die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte von dem Kunden übertragen bekommt, insbesondere im Hinblick auf Urheber- und Kennzeichnungsrechte, Jugendschutz- und Presserecht sowie das „Recht am eigenen Bild“. Er versichert, dass diese Vorlagen nicht mit Rechten Dritter belastet sind bzw. der Kunde über das für die Leistungserbringung von MEET GERMANY erforderliche Nutzungsrecht verfügt. MEET GERMANY haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte.

5.5. Sämtliche Mitwirkungshandlungen erbringt der Kunde in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten.

6. Mitgliedsbeitrag und Zahlungsbedingungen

6.1. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ergibt sich aus dem von dem Kunden gewählten Tarif. Alle Preise verstehen sich netto und zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.2. Sofern sich aus der Beschreibung von MEET GERMANY nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Nettopreise. Die Umsatzsteuer wird zusätzlich ausgewiesen. Alle Preisangebote und -angaben außerhalb der Auftragsbestätigung sind unverbindlich und können durch MEET GERMANY jederzeit abgeändert werden.

7. Rechte und Pflichten des Vertragspartners

7.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den vereinbarten Mitgliedsbeitrag nach Rechnungslegung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Zusendung der Rechnung auf das von MEET GERMANY benannte Konto auszugleichen. Der Vertragspartner gerät im Falle der Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages mit Ablauf dieser Frist in Verzug, ohne dass es einer zusätzlichen Mahnung bedarf.

7.2. Der Vertragspartner wird mit dem Mitgliedsantrag eine E-Mail-Adresse benennen, über welche die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Der Vertragspartner ist verpflichtet die Änderung seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.

7.3. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass die gemeinsamen Ziele der Community nur dann erreicht werden können, wenn die Mitglieder durch MEET GERMANY untereinander auch in Kontakt gebracht werden können. Der Vertragspartner willigt aus diesem Grunde ein, dass MEET GERMANY während der Laufzeit des Vertrages, die gegenüber MEET GERMANY mitgeteilten Kontaktdaten an andere Mitglieder übermittelt, wenn hierdurch die Ziele der Community verfolgt werden können bzw. von einem mutmaßlichen Interesse des Vertragspartners an der Herstellung des Kontaktes zu diesem anderen Mitglied ausgegangen werden darf.

7.4. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass MEET GERMANY mit Dritten strategische Partnerschaften u.a. zur Durchführung von Events eingegangen ist. Leistungen von MEET GERMANY erfolgen dabei unter Berücksichtigung der jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Hausordnung des strategischen Partners, welche bei Inanspruchnahme von Leistungen im Zusammenhang mit diesem strategischen Partner beachtet werden müssen und zum Gegenstand des Vertrages werden.

7.5. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass mit diesem Vertrag keine wirtschaftlichen und/oder medialen Erfolge oder erhoffte Gewinne des Vertragspartners durch MEET GERMANY geschuldet sind.

8. Gewährleistung und Haftung

8.1. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet MEET GERMANY unbeschränkt, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. MEET GERMANY haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet MEET GERMANY nicht.

8.2. Gewährleistungsansprüche wegen mangelhafter Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von fünf Werktagen nach Leistungserbringung durch MEET GERMANY und Kenntnisnahmemöglichkeit des Kunden gegenüber MEET GERMANY in Textform geltend zu machen. Nach dieser Frist geltend gemachte Ansprüche auf Gewährleistung sind ausgeschlossen.

8.3. Ist die Haftung von MEET GERMANY gemäß Ziffer 8.1. ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8.4. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

8.5. MEET GERMANY haftet nicht für den Verlust von Daten oder für sonstige Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde eine Leistung von MEET GERMANY in Anspruch genommen hat, ohne vorher eine Datensicherung durchgeführt zu haben.

8.6. Erachtet MEET GERMANY für die durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.

9. Vertragslaufzeit, Kündigung des Vertrages

9.1. Die Mitgliedschaft hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr und beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung des Mitgliedschaftsantrages durch MEET GERMANY. Während dieser Zeit ist eine Kündigung ohne wichtigen Grund ausgeschlossen.

9.2. Wird die Mitgliedschaft nicht spätestens zwei Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft um jeweils ein Jahr. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung bei MEET GERMANY maßgeblich.

9.3. Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

9.3.1. sich der Vertragspartner mit Zahlung des Mitgliedsbeitrages mit mehr als acht Wochen ab Datum der Rechnungsstellung in Verzug befindet

9.3.2. durch den Vertragspartner und/oder das Mitglied gegen die Regeln oder die Grundprinzipien von MEET GERMANY verstoßen wird,

9.3.3. der Vertragspartner unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber Dritten oder der Öffentlichkeit macht, welche eine Schädigung des Ansehens von MEET GERMANY befürchten lassen könnten oder in sonstiger Weise gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen,

9.3.4. ein Antrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners gestellt wurde, über das Vermögen des Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.

9.4. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält sich MEET GERMANY ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen den Vertragspartner gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

9.5. Jede Kündigung kann in Textform erfolgen. Die Kündigung wird wirksam, wenn sie fristgemäß dem Vertragspartner zugestellt wurde.

10. Besondere Bedingungen für Veranstaltungen

10.1. Die Möglichkeit zur Teilnahme an einem von MEET GERMANY veranstalteten und/oder durchgeführten Event steht ausschließlich den Mitgliedern der Community zu.

10.2. MEET GERMANY setzt Konzepte von Veranstaltungen um, um hierdurch besondere Zwecke und/oder Ziele der Community oder besonders interessanten Themen der Eventbranche in die Diskussion zu bringen und hierdurch insgesamt eine Stärkung der Community zu unterstützen. Je nach verfolgtem Konzept behält sich MEET GERMANY vor, ausschließlich ausgewählten Mitgliedern und/oder Mitgliedern aus bestimmten Tätigkeitsbereichen der Eventbranche Zutritt zu gewähren.

10.3. Soweit die Teilnahmemöglichkeit nicht in dem von dem Kunden gewählten Tarif bereits enthalten ist, ist der Kunde verpflichtet, den vereinbarten Preis für die Teilnahme an dem ausgerichteten und/oder durchgeführten Event unverzüglich nach Buchung der Teilnahme an MEET GERMANY zu bezahlen.

10.4. Dem Kunden ist bekannt, dass MEET GERMANY Events und Veranstaltungen sowohl mit persönlicher Anwesenheit an einem Veranstaltungsort (offline) oder über das Internet (online) sowie in einer kombinierten Weise, nämlich durch Übertragung mittels Bild- und Tonaufnahmen von dem Veranstaltungsort (hybride Veranstaltung) durchführt.

10.5. MEET GERMANY behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. MEET GERMANY ist bei Vorliegen von wichtigen Gründen berechtigt, Veranstaltungen räumlich zu verlegen, ausschließlich online durchzuführen und/oder einen anderen Termin zu benennen.

11. Besondere Bedingungen für Aussteller

11.1. MEET GERMANY bietet Mitgliedern gegen eine zusätzliche Gebühr unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung die Möglichkeit eine Standfläche auf dem Veranstaltungsgelände zu mieten und hiermit verbundene weitere Werbeleistungen von MEET GERMANY zu vereinbaren, um eigene Leistungen und Produkte den Teilnehmern der Veranstaltung zu präsentieren.

11.2. Wollen mehrere Aussteller gemeinsam einen Stand mieten, so haben sie in der Anmeldung einen von ihnen bevollmächtigten Ausstellungsvertreter zu benennen, mit dem allein MEET GERMANY verhandelt. Der Bevollmächtigte haftet für ein Verschulden seiner Vollmachtgeber wie für eigenes Verschulden. Die beteiligten Aussteller haften gegenüber MEET GERMANY als Gesamtschuldner.

11.3. MEET GERMANY kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller von der Teilnahme ausschließen sowie die Veranstaltung auf bestimmte Ausstellergruppen beschränken, falls dies für die Erreichung des Veranstaltungszwecks erforderlich ist. Entsprechendes gilt für die Ausstellungsgüter.

11.4. MEET GERMANY teilt den Stand unter Berücksichtigung des Themas und der Gliederung der jeweiligen Veranstaltung sowie der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten zu. Standwünsche werden nach Möglichkeit beachtet. Ein Austausch des zugeteilten Standes mit einem anderen Aussteller sowie eine teilweise oder vollständige Überlassung des Standes an Dritte ist ohne entsprechende Vereinbarung mit MEET GERMANY nicht gestattet.

11.5. Wird der Vertrag über die Standmiete und die hiermit verbundenen weiteren Werbeleistungen durch den Aussteller mit einer Frist von bis zu 8 Wochen vor dem Tag der Veranstaltung durch Kündigung oder Rücktritt beendet, so ist er zur Entrichtung eines Betrages in Höhe von 50% der vereinbarten Gesamtmiete verpflichtet. Wird der Vertrag durch den Aussteller mit einer Frist von weniger als 8 Wochen vor dem Tag der Veranstaltung beendet, so bleibt er zur Entrichtung der vereinbarten Gesamtmiete verpflichtet. Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass MEET GERMANY diese Kosten nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden sind. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten.

11.6. MEET GERMANY ist zum Rücktritt berechtigt, wenn

11.6.1. die vollständige Zahlung nicht bis spätestens zu dem in der Rechnung festgelegten Zeitpunkt eingegangen ist und der Aussteller auch nicht nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist zahlt;

11.6.2. der Stand nicht rechtzeitig, d.h. bis spätestens 24 Stunden vor der offiziellen Eröffnung erkennbar belegt ist;

11.6.3. der Aussteller gegen das Hausrecht und/oder gegen ein am Veranstaltungsort bestehendes Hygienekonzept verstößt und sein Verhalten auch nach Abmahnung nicht einstellt;

11.6.4. die Voraussetzungen für die Erteilung der Zulassung in der Person des angemeldeten Ausstellers nicht mehr vorliegen oder MEET GERMANY nachträglich Gründe bekannt werden, deren rechtzeitige Kenntnis eine Nichtzulassung gerechtfertigt hätte.

11.7. Werbung des Ausstellers aller Art ist nur innerhalb des vom Aussteller gemieteten Standes für die eigene Firma des Ausstellers und nur für die von ihr hergestellten oder vertriebenen Ausstellungsgüter erlaubt, sofern die Parteien keine andere Vereinbarung getroffen haben. Lautsprecherwerbung, Diapositiv- oder Filmvorführungen sowie Showeinlagen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit MEET GERMANY. Das Gleiche gilt für die Verwendung anderer Geräte und Einrichtungen, durch die auf optische und akustische Weise eine gesteigerte Werbewirkung erzielt werden soll. Politische Werbung ist grundsätzlich unzulässig.

11.8. Behördliche Genehmigungen hat grundsätzlich der Aussteller einzuholen. Er ist dafür verantwortlich, dass die GEMA-Bestimmungen sowie die gewerberechtlichen, polizeirechtlichen, gesundheitsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, insbesondere auch das „Gesetz über technische Arbeitsmittel“ (Gerätesicherheitsgesetz). Er hat ferner die „Technischen Richtlinien“ der Aussteller-Service-Unterlagen zu beachten, die insbesondere Vorschriften über den Standbau und die Standgestaltung sowie umfangreiche Sicherheitsvorschriften enthalten. Der Aussteller unterliegt während der Veranstaltung auf dem gesamten Gelände dem Hausrecht des jeweiligen Veranstaltungsortes. Den Anordnungen der bei ihr Beschäftigten ist Folge zu leisten.

12. Höhere Gewalt

12.1. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Teilnehmer und Aussteller umgehend durch MEET GERMANY informiert. Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens MEET GERMANY.

12.2. Im Fall einer Absage mit gleichzeitiger und/oder geplanter Neuterminierung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophen jeder Art, extreme Unwetter, Pandemien, Epidemien, Kriege, politische Unruhen, Streiks, Terrorismus, Sabotage, Staatsgewalt, Produktionsstörungen außerhalb des Einflussbereiches von MEET GERMANY) bleiben die vertraglich vereinbarten Leistungen bestehen und die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch bis zum neuen Veranstaltungstermin.

12.3.. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, sich unverzüglich von einer Absage und Verschiebung der Veranstaltung in Kenntnis zu setzen. Liefer- und Leistungspflichten beider Vertragsparteien werden in diesem Fall zu dem verschobenen Termin erbracht.

12.4. Bei der Vermutung oder Voraussicht auf einen Fall von höherer Gewalt, z.B. Absage der Veranstaltung aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung u.a. der Corona-Pandemie, handelt es sich nicht um einen wichtigen Grund, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. MEET GERMANY ist nur aufgrund behördlicher Maßnahmen, Warnungen und Beschlüsse der verantwortlichen Institutionen zur Absage der Veranstaltung berechtigt. MEET GERMANY ist in diesem Fall berechtigt, die gegenüber den Vertragspartnern geschuldeten Leistungen durch die Durchführung der Veranstaltung als online Veranstaltung zu erbringen.

12.5. Die Parteien schließen Ansprüche des Vertragspartners gegen MEET GERMANY aufgrund von nach Beginn der Veranstaltung veränderter Umstände und darauf bezogener erlassener behördlicher Einschränkungen im Zusammenhang von Ansammlungen von Menschen zur Vermeidung der Ausbreitung der Covid-19-Pandemie oder vergleichbarer Umstände aus. Dies gilt insbesondere, wenn im Falle der Nichteinhaltung von Abstandsregelungen eine zeitweilige oder vollständige Unterbrechung der Veranstaltung behördlich angeordnet wird.

13. Verwertungsgesellschaften

13.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften (z.B. VG Wort, Gema etc.) abzuführen. Werden diese Gebühren von MEET GERMANY verauslagt, so verpflichtet sich der Kunden, diese MEET GERMANY gegen Nachweis zu erstatten.

14. Video-, Ton- & Fotoaufnahmen

14.1. Bei allen Veranstaltungen von MEET GERMANY werden Film-, Ton- und Fotoaufnahmen angefertigt.

14.1. Auf einer Veranstaltung angefertigte Fotos oder Filmaufnahmen von Mitgliedern können von MEET GERMANY auf den von MEET GERMANY betriebenen Internetseiten sowie in sonstigen Medien, wie z.B. sozialen Medien wie Facebook etc., Zeitungsartikeln, Filmbeiträgen (bspw. Fernsehen, YouTube), genutzt werden. Tonaufnahmen können darüber hinaus durch MEET GERMANY in sonstiger Weise inhaltlich ausgewertet und in anonymisierter Form in jeder bekannten und/oder unbekannten Nutzungsart unwiderruflich durch MEET GERMANY ausgewertet und genutzt werden. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erteilt das Mitglied seine Einwilligung zu diesen Nutzungen.

14.3. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf bedarf der Textform und ist zu richten an team@meet-germany.network. Mit dem Widerruf sind Datum und Ort der Veranstaltung, die Bildnummer, den direkten Link zur Bilddatei und eine kurze Beschreibung der abgebildeten Personen anzugeben.

14.4. Soweit keine Einwilligung erteilt wird, ist die mit der Anmeldung und/oder am Tag der Veranstaltung gegenüber dem Fotografen/der Fotografin oder einem Vertreter von MEET GERMANY mitzuteilen.

15. Zustimmung zur Datenverarbeitung

15.1. MEET GERMANY verarbeitet personenbezogene Daten nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Mitglied begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Dritte nur, soweit dies zur Erfüllung oder zum Zwecke der Vertragsanbahnung und -abwicklung erforderlich ist.

15.2. MEET GERMANY ist berechtigt, die personenbezogenen Daten an die mit der zur Durchführung der vertraglichen Leistungen beauftragen Dritten weiterzugeben.

15.3. Der Vertragspartner willigt ausdrücklich ein, dass seine personenbezogenen Daten für den Fall der gewünschten Kontaktaufnahme eines anderen Mitglieds von MEET GERMANY an dieses Mitglied weitergegeben werden.

15.4. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf bedarf der Textform und ist zu richten an datenschutz@meet-germany.network.

15.5. Weitere Informationen zur Verarbeitung von Daten erhält das Mitglied mit unserer Datenschutzbestimmung.

16. Abwerbeverbot

Die Vertragspartner verpflichten sich, während der Laufzeit des Vertrags und 12 Monate danach weder direkt noch indirekt Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der anderen Vertragspartei bei sich, mittelbar oder unmittelbar zu beschäftigen, es sei denn, der jeweils andere Vertragspartner stimmt vorher schriftlich zu.

17. Schlussbestimmungen

17.1. Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

17.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von MEET GERMANY.

17.3. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

17.4. Soweit eine oder mehrere der Klauseln dieses Vertrages unwirksam sind oder im Laufe der Zeit werden sollten, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klauseln treten die gesetzlichen Regelungen. Die gesetzlichen Regelungen gelten auch im Falle einer Regelungslücke.

17.5. Die Vertragsparteien werden sich gegenseitig umgehend über alle Umstände, die für die Durchführung dieses Vertrages von Bedeutung sein könnten, unterrichten.

17.6. Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Inhalt dieses Vertrages insbesondere die hiernach geschuldeten Leistungen Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln. Die Offenlegung vertraglicher Vereinbarungen jedweder Art Dritten gegenüber ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der anderen Vertragspartei, zur Wahrung schutzwürdiger Belange einer oder beider Vertragsparteien oder aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen zulässig. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.

17.7. MEET GERMANY behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, soweit dies notwendig erscheint, z.B. aufgrund einer geänderten Gesetzeslage, und der Vertragspartner hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. MEET GERMANY wird den Vertragspartner im Falle der Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich oder in Textform informieren. Dem Vertragspartner kann der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in diesem Fall innerhalb einer dann mitzuteilenden angemessenen Frist widersprechen. Widerspricht der Vertragspartner der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nicht rechtzeitig, so werden diese nach Ablauf der angemessenen Frist Bestandteil des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages.

18. Alternative Streitbeilegung

18.1. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

18.2. MEET GERMANY ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

 


 

Stand: Februar 2021